Der Bußgeld-Dschungel: Wo wird das Häufchen richtig teuer?

Mann mit Hund auf Wiese - Hundekot-Bußgeld Thema

Extreme Unterschiede bei Bußgeldern für das Nicht-Entsorgen des Hundekots 

In vielen deutschen Städten gehört Hundekot zu den alltäglichen Ärgernissen im öffentlichen Raum. Wer die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht beseitigt, dem drohen je nach Stadt unterschiedliche Strafen. Um die Sauberkeit in Parks, auf Gehwegen und Spielplätzen zu gewährleisten, versuchen die Städte mit teils empfindlichen Bußgeldern gegenzusteuern.  

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss vielerorts mit Verwarnungsgeldern bis zu 150 Euro rechnen. Die Motivation dahinter ist eindeutig: Öffentliche Flächen sollen sauber und hygienisch bleiben, besonders in sensiblen Bereichen wie Spielplätzen und Grünanlagen, wo Verstöße besonders streng geahndet werden.  

Tatsächlich regeln die Städte den Umgang mit der Höhe der Strafe sehr unterschiedlich. Auch die Zuständigkeiten variieren: Mal gab uns die Bußgeldstelle Auskunft, mal das Ordnungsamt. So entsteht ein regelrechter Flickenteppich an Bußgeldsummen, Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten.  

Zeit also, etwas Ordnung in den Bußgeld-Dschungel zu bringen: Wir haben die 69 größten Städte Deutschlands untersucht, verglichen und zeigen, wo und wann Hundehalterinnen besonders tief in die Tasche greifen müssen.

Unterschiede in den Städten: Kaiserslautern führt das Ranking an

Im Durchschnitt liegt das Bußgeld für das Liegenlassen von Hundekot bei 66 Euro,doch die Spanne ist groß. Während einige Städte mit moderaten Verwarnungen arbeiten, setzen andere auf deutliche Abschreckung.  

  1. Höchste Bußgelder bei einem Erstverstoß: In Kaiserslautern, Karlsruhe und Offenbach am Main werden mindestens 150 Euro fällig.  
  2. Niedrigstes Bußgeld bei einem Erstverstoß: In Leipzig (Sachsen) beginnt die Strafe bei nur 5 Euro.  

Dazwischen finden sich zahlreiche Abstufungen: Städte wie Berlin, Essen oder Dortmund verlangen meist zwischen 75 und 100 Euro, in kleineren Städten liegen die Sätze oft darunter.  Die Höhe kann sich dabei am Einzelfall orientieren, etwa ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt, ob der Täter einsichtig ist oder ob der Kot in einem sensiblen Bereich liegt, wie auf Spielplätzen oder Grünanlagen.  

Besonders hoch angesetzt ist die Bußgeld-Obergrenze zum Beispiel in Berlin: Hier sind theoretisch bis zu 10.000 Euro möglich, wer als Hundehalter die Hinterlassenschaften nicht sofort beseitigt oder einen geeigneten Beutel mitführt. Allerdings passiert das nur in seltenen Einzelfällen. Der Regelsatz liegt bei 80 Euro.  

Der Vergleich innerhalb der Bundesländer

Besonders streng zeigen sich die hessischen Städte innerhalb der Untersuchung, wo im Durchschnitt rund 109 Euro bei einem Erstverstoß fällig werden. Auch Baden-Württemberg mit durchschnittlich 99 Euro greift hart durch.  

Im Mittelfeld liegen Nordrhein-Westfalen mit rund 64 Euro und Berlin mit 80 Euro, während die nord- und ostdeutschen Bundesländer meist deutlich niedrigere Sätze kennen, teils nur 20 bis 55 Euro. Schlusslicht ist Sachsen (Leipzig), wo im Schnitt 30 Euro fällig werden, beim Erstverstoß können es auch nur 5 Euro sein. Wie streng beim Wiederholungsfall vorgegangen wird, entscheidet sich meist im Einzelfall.  

Der Unterschied zwischen Verwaltungskosten, Bußgeldern und Verwarnungsgeld  

Manche Städte haben gleich zwei Geldhähne, wenn’s um Hundehaufen geht: das Verwarnungsgeld für kleine Haufen und das Bußgeld für die Schwerverbrecher.  

Ein Verwarnungsgeld kann gemäß § 56 OWiG bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bis zu 55 Euro betragen. Liegt die Strafe darüber, handelt es sich um ein Bußgeld, das im förmlichen Verfahren verhängt wird und ab 60 Euro aufwärts beginnt. Bei einem Bußgeldverfahren fallen in der Regel zusätzlich Verwaltungsgebühren an, die die Gesamtkosten weiter erhöhen, etwa 28,50 Euro in Stuttgart oder Trier.

Wer keinen Hundekotbeutel mitführt, macht sich ebenfalls strafbar: In Bottrop werden mindestens 55 Euro fällig, in Berlin sogar ab 60 Euro.  In sogenannten sensiblen Bereichen, etwa Sandkästen, Spielplätzen oder Grünflächen, steigen die Beträge deutlich: In Mannheim erhöht sich das Bußgeld von 100 auf 250 Euro, wenn der Kot im Sandkasten landet.   

Belastbare Zahlen zu Verstößen sind rar, da die Täter auf frischer Tat erfasst werden müssen: Berlin meldete 13 dokumentierte Verstöße, Essen 12. Laut den befragten Städten wurden im Jahr 2024 insgesamt 116 Fälle gemeldet, im Durchschnitt nur 2,76 Vorfälle pro Stadt. 

So machen Sie sich beliebt: 5 Tipps, die Sie beachten sollten 

Selbst die bravsten Hunde können mal ein Häufchen am falschen Ort hinterlassen, aber ein paar einfache Gewohnheiten schützen vor Ärger und Gebühren.  

1. Beutelpflicht ernst nehmen: Immer ausreichend Kotbeutel dabeihaben, allein in Berlin drohen 60 Euro, wenn keiner vorhanden ist. In vielen Städten wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr berechnet.  

Unsere Empfehlung: Einen Beutelspender an der Leine befestigen, praktisch und immer griffbereit.  

2. Auf öffentliche Zonen achten: Auf Spielplätzen, Liegewiesen und Grünflächen drohen bis zu 200 Euro Strafe, hier sieht keiner gern einen Haufen.  

Unsere Empfehlung: Lieber auf befestigten Wegen spazieren gehen, hier ist das Entsorgen leichter und sicherer.  

3. Konsequent handeln: Auch auf Feldwegen, Wiesen oder Waldrändern besteht Reinigungspflicht. Wird man dabei beobachtet, zählt jeder Ort als Tatort.  

Unsere Empfehlung: Immer sofort entfernen, egal wo! 

4. Einzelfall heißt nicht Ausnahme: Manche Ordnungsämter sprechen von „Einzelfallentscheidungen“, das bedeutet aber keine Kulanz. In Städten wie Wuppertal oder Potsdam sind Strafen bis 1000 Euro möglich.  

Unsere Empfehlung: Verantwortung übernehmen, statt riskieren. 

5. Rücksicht lohnt sich: Sauberkeit signalisiert Respekt gegenüber Nachbarn und Umwelt  und verhindert negative Klischees über Hundehalterinnen.  

Unsere Empfehlung: Wer Rücksicht zeigt, hat nicht nur ein reines Gewissen, sondern auch einen sauberen Spazierweg.

Zur Methodik

Die Datengrundlage beruht auf offiziellen Rückmeldungen der Pressestellen und zuständigen Ordnungsämter der Städte, die im Herbst 2024 gezielt kontaktiert wurden. Von den 80 bevölkerungsreichsten deutschen Städten konnten die Angaben von 69 Städten ausgewertet werden. 

Die Städte Chemnitz, Erlangen, Halle (Saale), Hamm, Kassel, Mönchengladbach, Pforzheim, Remscheid, Reutlingen, Salzgitter und Wolfsburg konnten nicht berücksichtigt werden, da sich das jeweilige Ordnungsamt/Pressestelle nicht zurückgemeldet hat.  

Mehr zu Verwarnungsgeldern: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html

 

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